Wissenswertes

NEUE JFG-Satzung. | 10.2024

Satzung der Junioren-Fördergemeinschaft

Nördlicher Landkreis Fürth e. V.

 

 

  • 1 Name und Sitz

 

  1. Der Verein führt den Namen

 Junioren-Fördergemeinschaft Nördlicher Landkreis Fürth e.V.

 

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Puschendorf und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Fürth/Bayern eingetragen.

 

  1. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Spieljahr des Bayerischen Fußballverbandes. Es beginnt am 01.07. und endet am 30.06. des Folgejahres.

 

  1. Der Verein ist Mitglied beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) und beim Bayerischen Fußballverband (BFV).

 

  • 2 Zweck

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

  1. Der Verein dient der Förderung des Breitensports und übernimmt von den Stammvereinen in erster Linie die Aufgabe der Förderung des Junioren-Fußballsports und aller damit verbundenen körperlichen Ertüchtigungen.

 

  1. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

  • 3 Mitgliedschaft und Stimmrecht

 

  1. Mitglied im Verein Junioren-Fördergemeinschaft Nördlicher Landkreis Fürth e.V. können

werden:

1.1    Eingetragene Sportvereine = Stammvereine

1.2    Juniorenspieler (Personen bis 19 Jahre), die zugleich Mitglieder in einem der Stammvereine sein müssen.

1.3         Verwaltungsmitglieder der Stammvereine.

1.4         Fördermitglieder, ohne Stimmrecht.

 

  1. Fördermitglieder können natürliche Personen, aber auch juristische Personen

     werden.

 

  1. Die Mitgliedschaft und der Eintritt von Personen in den Verein entsteht durch Vorlage

einer schriftlichen Beitrittserklärung.

Bei einem Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Zustimmung durch den Vorstand. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, kann der Betroffene Berufung einlegen, über die dann die Verwaltung entscheidet. Eine erneute Ablehnung des Antrags ist nicht anfechtbar. Wird die Aufnahme abgelehnt, so ist der Verein nicht verpflichtet, die Gründe hierfür zu nennen.

 

  1. Will ein zusätzlicher Verein der Junioren-Fördergemeinschaft als Stammverein beitreten, so ist innerhalb eines Monats nach Eingang des schriftlichen Aufnahmeantrags hierüber ein Beschluss notwendig. Über die Aufnahme entscheidet die Verwaltung der Junioren-Fördergemeinschaft mit einer Mehrheit von 4/5 der Stimmen aller Verwaltungsmitglieder.

 

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Stammvereine sind beitragsfrei. 

 

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich an den Vorstand erklärt werden.

Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund (insbesondere wenn es grob gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen verstößt, wenn es dem Ansehen des Vereins schadet oder wenn es fällige Beiträge trotz Aufforderung länger als ein Jahr schuldet) aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und ist dem Mitglied schriftliche mitzuteilen. Vor dem Beschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss muss durch die Verwaltung bestätigt werden.

 

  1. Die Mitgliedschaft der Juniorenspieler in der Junioren-Fördergemeinschaft endet

automatisch mit dem Ende ihrer Spielberechtigung für Juniorenmannschaften oder dem Verlust der Mitgliedschaft in ihrem Stammverein.

 

  1. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines von den Stammvereinen benannten

Verwaltungsmitgliedes aus der Verwaltung des Vereins, benennt der Vorstand des entsprechenden Stammvereins einen Nachfolger.

 

  1. Das Ausscheiden eines Stammvereins ist nur schriftlich zum jeweiligen Ende des

Geschäftsjahres mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Monaten möglich.

In diesem Fall ist innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung eine Verwaltungssitzung einzuberufen, die über den Fortbestand der Junioren-Fördergemeinschaft entscheidet.

 

  1. Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds enden alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen. Mit dem Ausscheiden eines Stammvereins endet auch die Mitgliedschaft seiner Juniorenspieler aus der Jugend-Fördergemeinschaft.

 

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder die kein Stimmrecht haben, können jedoch an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.

 

  • 4 Mittelverwendung

 

  1. Die Einnahmen der Junioren-Fördergemeinschaft setzen sich zusammen aus den Zuwendungen der Stammvereine, Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Jugendfördermittel.

Die Junioren-Fördergemeinschaft erhält von den Stammvereinen jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen finanziellen Zuwendungen. Die Höhe der von den Stammvereinen anteilig zu entrichtenden Zuwendungen wird in der Geschäftsordnung geregelt.

 

 

 

 

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  • 5 Organe des Vereins

 

Vereinsorgane sind der Vorstand, die Verwaltung und die Mitgliederversammlung.

 

  • 6 Vorstand

 

  1. Der Vorstand besteht aus:
  • Vorsitzenden
  • stellvertretenden Vorsitzenden
  • Kassier
  • Schriftführer

 

Jedes Vorstandsmitglied muss je einer Verwaltung eines Stammvereins angehören. Im Falle der Erweiterung der Junioren-Fördergemeinschaft um weitere Vereine, wird die Vorstandschaft um jeweils einen weiteren stellvertretenden Vorsitzenden erweitert.

Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern. Der 1. Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind für sich je allein vertretungsberechtigt.

 

  1. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre gewählt. Der alte Vorstand bleibt bis zur ordnungsgemäßen Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

 

  1. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter beruft zu den Sitzungen ein und leitet sie. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen. Die Niederschriften werden den Stammvereinen innerhalb 2 Wochen zur Kenntnis zugeleitet.

 

  1. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Dauer seiner laufenden Amtsperiode vorzeitig aus seinem Amt aus, bestimmt der Stammverein des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes für die Zeit bis zur nächsten Wahl einen Nachfolger gemäß Abs. 1.

 

  1. Erklärt ein Stammverein während der Dauer der laufenden Amtsperiode seinen Austritt, so ist innerhalb von 3 Monaten, spätestens jedoch 1 Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen durchzuführen.

 

  • 7 Verwaltung

 

  1. Die Verwaltung der Junioren-Fördergemeinschaft besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Verwaltungen der Stammvereine und setzt sich wie folgt zusammen:
  • dem 1. Vorsitzenden
  • den stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Kassier
  • dem Schriftführer
  • den Jugendleitern der Stammvereine
  • mindestens zwei Beisitzer

 

Die Beisitzer werden gleichzeitig mit dem Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren
von der Mitgliederversammlung gewählt (§ 6 Punkt 4 gilt sinngemäß).

 

  1. Die Aufgaben der Verwaltung liegen in der ständigen Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand.

 

  1. Die Verwaltung entscheidet selbstständig über die Aufnahme weiterer Stammvereine bzw. über den Fortbestand der Junioren-Fördergemeinschaft nach dem Ausscheiden eines Stammvereins.

 

  1. Die Verwaltung ist zuständig für die Festlegung und Genehmigung einer Geschäftsordnung für alle Belange des Vereins sowie des Spielbetriebes.

 

  • 10 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter einberufen. Termin, Ort und Tagesordnung werden spätestens 2 Wochen vor dem Versammlungstag per Aushang bekannt gegeben.

 

  1. Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Entgegennahme/Durchführung:
  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht des Kassiers
  • Bericht der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsprüfer (je ein Vertreter der Stammvereine)
  • Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen und satzungsgemäß gestellte Anträge
  • Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern
  • Entscheidung über wichtige, die Interessen und den Zweck der

Junioren-Fördergemeinschaft betreffende Angelegenheiten

 

  1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn sie der Vorstand einer der Stammvereine oder mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder mit Namensunterschrift unter Angabe der Gründe beantragt.

 

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt in der Regel in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Wenn ein Mitglied es wünscht, ist eine Abstimmung schriftlich und geheim durchzuführen. Sofern nicht anders geregelt, ist die Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

  1. Bei Satzungsänderungen ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Satzungsänderungen bedürfen darüber hinaus der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder nach § 3 / Punkt 1 / Absatz 1.1.

 

  1. Kommt eine beschlussfähige Mitgliederversammlung nicht zustande, so ist durch den

Vorsitzenden eine neue Sitzung binnen vier Wochen einzuberufen, die dann ohne

Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der

Einladung besonders hinzuweisen.

 

  1. Beschlüsse und Wahlergebnisse sind schriftlich niederzulegen. Sie werden vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter unterzeichnet und den Vorständen der Stammvereine zugeleitet

 

  • 11 Rechnungsprüfung

 

  1. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand oder einem anderen Gremium der Junioren-Fördergemeinschaft angehören, müssen aber Mitglied in einem der Stammvereine sein.

 

  1. Die Rechnungsprüfer überprüfen die Kassen- und Buchführung der Junioren-Förder-gemeinschaft, erstellen einen Prüfungsbericht und tragen diesen der Mitgliederver-sammlung vor.

 

  1. Die Rechnungsprüfer haben das Recht, die Entlastung des Kassiers und des gesamten Vorstandes zu beantragen.

 

  • 12 Auflösung der Junioren-Fördergemeinschaft

 

  1. Die Juniorenfördergemeinschaft kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses ist die Anwesendheit von mind. 4/5 der Mitglieder und eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

  1. Kommt eine solche beschlussfähige Mitgliederversammlung nicht zustande, so ist innerhalb 4 Wochen eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann endgültig und unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder über die Auflösung beschließen kann. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.

 

  1. Bei Auflösung der Juniorenfördergemeinschaft werden die Vorsitzenden zusammen als Liquidatoren der Junioren-Fördergemeinschaft bestellt, sofern die Mitgliederversammlung keinen anderen Beschluss fasst.

 

  1. Für Verbindlichkeiten der Juniorenfördergemeinschaften haftet etwaigen Gläubigem gegenüber nur das Vereinsvermögen der Juniorenfördergemeinschaft (= gesamter finanzieller und sachlicher Besitz)

 

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die Stammvereine, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zur Förderung des Sports zu verwenden haben. Sollten die Stammvereine juristisch dazu nicht mehr in der Lage sein, z.B. durch Auflösung der Stammvereine, so fällt das verbleibende Vermögen der Junioren-Fördergemeinschaft an die jeweiligen Gemeinden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

 

  • 13 Gültigkeit

 

Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister Fürth/Bayern in Kraft.

 

 

 

Vorstehende Satzung wurde am …………………………. in Puschendorf von der Gründungs-versammlung beschlossen.

 

Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder:

 

  1. __________________________ 7. _________________________

 

  1. __________________________ 8. _________________________

 

  1. _____________________________ 9. ____________________________

 

  1. _____________________________ 10. ____________________________

 

  1. _____________________________ 11. ____________________________

 

  1. _____________________________ 12.    ____________________________

 

 

(Vor-/Zuname, eigenhändige Unterschrift von mindestens sieben Mitgliedern)

JHV mit Neuwahlen. | 03.2024

Am 1. März 2024 fand die Jahreshauptversammlung der Sportfreunde Tuchenbach 1979 e. V. statt, bei der u.a. die Neuwahlen der Vorstandschaft anstanden. Nach der Begrüßung und der Feststellung der Tagesordnung folgten die Berichte aus der Vorstandschaft, aus den Abteilungen und dem Kursbereich. Anschließend wurde im Rahmen des Finanzberichts auf ein positives Ergebnis aus dem vergangenen Jahr zurückgeblickt. Die von den Kassenprüfern empfohlene Entlastung der Vorstandschaft erfolgte einstimmig.

Der spannendste Tagesordnungspunkt war die Neuwahl der Vorstandschaft. Unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Leonhard Eder, konnten zwei Ämter neu besetzt werden:

1 Vorständin: Ursula Wulf

2 Vorstand: Pascal Brochier (bisher Arnold Roth)

Schatzmeisterin: Sylvia Hußnätter

Schriftführer: Michael Scheidler (bisher Alexander Mennig)

Die Beteiligten wurden einstimmig gewählt und haben die Wahl angenommen. Wir wünschen allen Verantwortlichen ein glückliches Händchen, um den Verein weiter voranzubringen. Zum Ende der Sitzung bedankten sich Vorstandschaft und Bürgermeister bei allen Helferinnen und Helfern, die sich für den Verein engagieren. Die Jahreshauptversammlung endete in einer positiven Atmosphäre und die Sportfreunde Tuchenbach blicken zuversichtlich auf das kommende Jahr.

Sportliche Grüße, Alexander Mennig

Corona macht das Vereinsleben schwer. | 03.2021

Wie erwartet hält uns Corona und die Politik weiter in Schach und macht es schwer, dass Vereine durchhalten! Die Ausgaben laufen – die Einnahmen fallen weg! Es fehlen Gewinne aus den Kursen, Einnahmen aus den Veranstaltungen, Eintrittsgeldern aus Spielbetrieb und aus der ehrenamtlichen Bewirtschaftung des Sportheimes. Die Strom-, Gas-, Wasserkosten bleiben. Hinzu kommt der Gebäude-, Platzunterhalt sowie zahlreichen Auflagen vom Amt, welche zudem Kosten verursachen – welches Amt macht irgendwas ohne Gebühren?

Leider kann nirgends mehr eingespart werden als derzeit ohnehin schon gespart wird. Aufgrund der vorgeschriebenen jährlichen Legionellen-Prüfung müssen z. B. die Duschen im Sportheim 3x die Woche (Vorschrift alle 72 Stunden) gespült werden, um stagnierendes Wasser und Verkeimungen zu vermeiden. Dies bedeutet, dass mit einer gewissen Temperierung laufen muss, um den Hygienevorschriften gerecht zu werden aber auch vor allem, um Frostschäden in der kalten Jahreszeit auszuschließen. Um die Heizung mitsamt Tank und den Leitungen in Schuss zu halten, stehen auch dieses Jahr wieder Prüfungen durch den TÜV an; erneut entstehen Kosten ohne Einnahmen. Sobald das Wetter frühlingshaft wird, steht die Rasenpflege an; durchgehend bis zum Herbst – bisher jedoch ohne fest einplanbaren Betrieb!

Da noch keine Lockerungen in Sicht sind, fallen die Kurse bis auf weiteres weg, was natürlich sehr bedauerlich ist.

Viel Freude hat uns das Senioren-Team mit ihrer Spende, die wir für den Seniorensport einsetzen werden, bereitet.

Es ist an der Zeit sich hiermit bei allen Mitgliedern, die uns auch ohne Sport die Treue halten und den Unterstützern die uns mit Stunden ihrer Freizeit anfallende Arbeiten abnehmen ganz herzlich zu bedanken! Auch für die finanzielle Unterstützung, die wir sehr gut in dieser schwierigen Zeit gebrauchen können, bedanke ich mich im Namen der Sportfreunde.

Allen voran möchten wir uns bei Thomas Kassel, REWE Obermichelbach, bedanken. Mit seinem unermüdlichen Einsatz und Engagement als basis|sponsor und somit Grundfeste des Vereins unterstützte er uns 2020 mit vielen Ideen und Aktionen.

So kamen bei der Aktion „Scheine für Vereine“ über 10.000 Scheine zusammen. Für die Gymnastikgruppen konnten diverse Sportgeräte angeschafft werden. Wenn es wieder losgeht dürfen sich die aktiven Mitglieder über neue Safety Tube, Faszienrollen, C-Step, Balancekissen, uvm. freuen. Zudem brachte die Aktion 20 Fußbälle, eine Holzsitzbank-Garnitur und eine Sitzbank für das Vereinsgelände ein. Es lohnt sich also durchaus hier den Verein zu unterstützen und die Vereinsscheine zu sammeln. Auch künftig zählen wir auf Euch, denn „jeder Schein zählt“.

Wie berichtet erhielten wir für einen neuen Spielturm eine Spende über 2.500 €. Unsere Kleinsten werden sich hierüber bestimmt freuen! Als Dankeschön für die Unterstützung der Sportfreunde bei der Einlasskontrolle am REWE vor dem Weihnachts-/Neujahreinkäufen (Einlassbeschränkung aufgrund Coronaauflagen) erhielt der Sportverein eine Spende über 1.000 €.

Das ganze Jahr über können Sie z. B. über die eigene Sportfreunde-Vereinskarte zusätzliche Spenden für uns sammeln. Mit jedem Einkauf unterstützen Sie uns mit 1% ihres Einkaufswertes als Spende an Ihren Verein. Einfach Karte bei Heinz Nees (mobil 0152 – 06 85 25 65) abholen, keine Registrierung notwendig und beim nächsten Einkauf vorlegen. Leichter geht’s kaum!

Über die Vereinskarte sowie über die Pfandbon-Spende im Getränkemarkt kamen dem Verein je 500 € zu Gute.

Wann wieder etwas Normalität einkehren wird, steht in den Sternen – haltet weiterhin durch – bleibt zuversichtlich und haltet uns die Treue! Herzlichen Dank.

Oktoberfest. | 10.2020

Das schon traditionelle Oktoberfest der Fußballabteilung am 02. Oktober hätte zum 13. Mal stattgefunden – dieses Jahr war es wirklich eine Unglückszahl, denn auch dieses Fest viel aufgrund der Corona-Pandemie leider aus. Aber „als Zeichen der Hoffnung“, wie Andreas Götz in seiner Rede die wenigen vereinsinternen Gäste begrüßte, wollte man unter freiem Himmel und mit Abstand doch zusammen anstoßen. So durfte 2. Bürgermeisterin Michaela Schmidt gemeinsam mit unserer Vorständin Ursula Wulf den offiziellen „Plopp“ zur Eröffnung ausführen.

Neue Spieloase bei den Sportfreunden. | 09.2020

Nachdem der vorherige Spielturm bereits in die Jahre gekommen war und aus Sicherheitsgründen abgebaut wurde, kann nun wieder geschaukelt und gerutscht werden.


Dank einer großzügigen Spende der Interessengemeinschaft Tuchenbach (IGT, im Bild Leonhard Eder) zum 40-jährigen Jubiläum der Sportfreunde und der großartigen Unterstützung von Thomas Kassel (REWE-Markt Thomas Kassel GmbH & Co. OHG) konnte ein neues Spielgerät angeschafft werden. DANKE.

Für die „gespendete“ Arbeitszeit zum Aufbau bedanken wir uns ganz herzlich bei Ronny Witter, Christoph Zech und Thorsten Fischer.

Ein weiterer Dank gilt auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren gespendeten Leergut-Bons (REWE) den Verein unterstützt haben.

Wir hoffen, dass die Sport- und Spielanlagen des SFT bald wieder zahlreich genutzt werden können. In diesem Sinne: Bleibt gesund.

Die Vorstandschaft

Einstellung Trainingsbetrieb. | 04.2020

Liebe Sportfreunde/innen,

aus gegebenem Anlass möchten wir Euch darüber informieren, dass sich die Vorstandschaft der Sportfreunde Tuchenbach 1979 e.V. entschlossen hat, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung bis zum 31.08.2020 auszusetzen.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht; folgen hiermit der Empfehlung des BLSV Bayerischer Landes-Sportverband e.V. und der Gemeinde Tuchenbach, die uns informierte, dass sie alle öffentlichen Versammlungsstätten (u. a. Bürgerhaus) geschlossen hält.

Das Sport- und Trainingsgelände der Abteilung Fussball und Bogenschützen inklusive deren sanitären Einrichtungen sind bis auf Weiteres gesperrt. Dies dient dem Schutz unserer Mitglieder, Sportlern, Trainer und Betreuer sowie der Ausbreitung des Coronavirus.

Wir werden uns regelmäßig über die aktuelle Situation informieren und uns bei Euch melden, wenn der Trainingsbetrieb wieder unbedenklich aufgenommen werden kann.

Bitte verbreitet diese Information auch unter Euren Gruppenteilnehmern.

Wir wünschen Euch und Euren Familien Gesundheit und hoffen, dass wir alle von einem schweren Verlauf verschont bleiben.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Die Vorstandschaft

Spielfeld-Patenschaft. | 07.2019

Spendenaktion zum 40-jährigem Vereinsjubiläum. Hier geht’s zur Patenschaftstafel!

Jubiläum. | 06.2019

40 Jahre Sportfreunde – das musste gefeiert werden…

Bereits seit 1979 existieren die Sportfreunde Tuchenbach, und somit wurde bei der diesjährigen Sonnwendfeier das 40. Jubiläum gleich mitgefeiert.

Bei gutem Wetter freute man sich über viele Gäste rund um das Sportheim. Der erfreulich große Ansturm sorgte dafür, dass von den angebotenen Speisen wie z.B. Spanferkel und Ziege bereits gegen 20 Uhr nicht mehr viel übrig war.

Eröffnet wurden die Feierlichkeiten durch den 1. Vorstand Ursula Wulf, die alle Gäste herzlich begrüßte und über die Entwicklung des Vereins in 40 Jahren berichtete. Im Anschluss konnte der Landrat Matthias Diesl begrüßt werden, der seine Glückwünsche überbrachte und ein Präsent im Namen des Landkreises überreichte. Er lobte die Vereinsführung für ihre Arbeit und wies auf die Wichtigkeit von ehrenamtlichen Tätigkeiten hin. Unser Bürgermeister Leonhard Eder sprach ebenfalls Grußworte und Glückwünsche aus und überreichte im Namen der Gemeinde ein Präsent. Er hob zusätzlich die Bedeutung des Sportvereins für den Ort und seine Bewohner hervor. Im Anschluss überbrachte der Vorstand des Tennisclubs Tuchenbach, Dieter Göbel, seine Glückwünsche inklusive eines Präsents und betonte das gute Mit- und Nebeneinander der beiden Vereine. Heinz Nees, Abteilungsleiter Fußball, machte den Abschluss und bedankte sich im Namen der Aktiven bei der Vorstandschaft und überreichte Ursula Wulf eine Obstschale und einen Blumenstock.

Anlässlich des Jubiläums konnte man sich auch über eine großzügige Spende (i. H. v. 2.500, – €) der Interessengemeinschaft Tuchenbach (IGT) freuen. Diese dient zur Erneuerung des Spielplatzes am Sportplatz und wurde durch unsere 2. Bürgermeisterin Christine Lämmermann-Meier überreicht.

Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm reichte von einem Jugend-Fußballturnier, über Hüpfburg, Geschicklichkeitsspiele, Tombola etc. bis hin zum Bogen-Schnupperschießen. Beim Bogenschießen zeigten sich besonders Landrat Matthias Diesl und Bürgermeister Leonhard Eder sehr treffsicher und begegneten sich auf Augenhöhe.

Eine weitere Attraktion war und ist die Sportplatzpatenschaft. Für einen geringen Unkostenbeitrag kann man eine „Patenschaft“ für ein Stück Sportplatz übernehmen. Es sind auch noch einzelne Felder offen, die noch auf einen Paten warten – nämlich auf Euch! Wer Interesse hat, schnell noch bei Heinz Nees melden. Die Entzündung des Sonnwendfeuers war der letzte offizielle Programmpunkt ehe anschließend bis in die Nacht hinein ausgelassen gefeiert wurde.

Die Vorstandschaft bedankt sich bei den zahlreichen Helfern, die zum guten Gelingen des Fests beigetragen haben.

RADSPORT. | 06.2019

Bayerische Meisterschaft Einzelzeitfahren

Die diesjährige Bayerische Meisterschaft im Einzelzeitfahren wurde Anfang Juni in Zeilitzheim bei Gerolzhofen ausgetragen. Hierbei belegte Alois Wiedemann den 3. Platz der Senioren 4. Zur Bronze-Medaille gab es zudem eine Flasche Silvaner von der Weinkönig höchst persönlich überreicht. Wir gratulieren unseren Alois zu diesem tollen Erfolg.

BOGENSCHÜTZEN. | 03.2019

Tuchenbacher Bogenjugend siegt bei Gaumeisterschaft

Bei der diesjährigen Fürther GAU-Meisterschaft für Bogenschießen im Freien haben die Jungschützen der Sportfreunde Tuchenbach einen beachtlichen Erfolg erzielt. In der Jugendklasse erreichten Konstantin Völk den 1. Platz, Felix Schuh den 3. Platz und Oliver Moor den 4. Platz. In der Mannschaftswertung reichte das für Platz 1. Angesichts der widrigen Wetterverhältnisse muss man den Schützen großes Lob für Ihr Durchhaltevermögen aussprechen. Bei 8°C und größtenteils heftigen Regenschauern haben andere aufgegeben. Besonders der starke, böige Wind machte den Schützen zu schaffen. Nicht nur, dass dieser die Pfeile abdrängte sondern auch die Schützen noch zusätzlich auskühlte. Da kann man verstehen wenn die Ringzahlen nicht ganz so hoch waren wie sonst. Besonders hervorzuheben ist wieder die hervorragende Organisation des Turniers von den Bogenschützen Fürth, die es auf Ihren Platz an der Heilstättenstraße veranstalteten. Mit warmen Speisen, Getränken und regenfesten Unterständen war das schlechte Wetter etwas leichter zu ertragen. Der Verein gratuliert den drei Bogenschützen – macht weiter so!

BERICHT zur JHV 2019. | 02.2019

BERICHT zur JHV 2019
Die Präsidentin Ursula Wulf eröffnete am 15. Februar 2019 kurz nach 19 Uhr mit der Begrüßung aller anwesenden Mitglieder (40) die Jahreshauptversammlung der Sportfreunde Tuchenbach. Nach Feststellung der Tagesordnung durch 2. Vorstand Arnold Roth folgte der Bericht der Vorstandschaft. Frau Wulf schilderte nochmals die Aktivitäten des Vereins im Jahr 2018 sowie die besonders erwähnenswerten Vorkommnisse (s. Bericht auf Homepage). Zusätzlich wurde eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge einstimmig beschlossen.
EHRUNGEN.
Im Anschluss an den Bericht wurden langjährige Mitglieder geehrt.
Für 25 Jahre Mitgliedschaft: Margarete Klemmstein, Erich Klemmstein Senior, Jürgen Müller – alle anwesend – Monika Orlando, Markus Orlando, Ermelinde Wulf, Dieter Gräfe.
Im Jahr des 40. Vereinsjubiläums wurden erstmalig auch Mitglieder für 40 Jahre Mitgliedschaft geehrt: Brigitte Goblirsch (Vertreten durch Herr Goblirsch), Marianne Frisch, Jürgen Frisch, Irmgard Gebuhr, Gunter Gebuhr, Dieter Kundinger, Monika Öchsner, Hermann Meyer, Eberhard Boer – alle anwesend – Angela Schimandl, Heidemarie Steger, Christian Eisenmenger.


BERICHTE.
Anschließend übergab Frau Wulf das Wort an die einzelnen Abteilungen.
Die Bogenschützen beendeten die Saison in der Bezirksliga Mittelfranken auf dem 8. Platz. Dies bedeutet leider den Abstieg und man schießt nächste Saison in der Bezirksklasse 1. Zusätzlich nahm man am Nachwuchsprogramm und den Meisterschaften im Gau Fürth und Bezirk Mittelfranken teil. Im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde konnten 16 Kinder zum Bogenkurs begrüßt werden.
Im Bereich der Turnen-, Gymnastik- und Fitnesskurse gibt es ein vielfältiges Angebot von jung bis alt. Bereits die kleinsten (2-4 Jahre) turnen zusammen beim “Eltern-Kind-Turnen“. Weiter geht es mit “Geräteturnen” für die 4-6jährigen. Es geht in erster Linie darum, das Gruppengefühl und Selbstvertrauen zu stärken. Bereits seit einigen Jahren laufen auch erfolgreich die Tabata-, Move and Muscle- und Zumba-Kurse. Auch für die Kids im Alter von 3 – 11 Jahren werden ab diesem Jahr zusätzliche Zumba-Kurse angeboten. Besonders erfreulich ist auch der Zuspruch beim “funktionellen Körpertraining” und “Fit im Alter”. In Verbindung mit den Übungen geht es hier vor allem auch um Spaß und Geselligkeit. Über die aktuellen Termine können Sie sich auf unserer Homepage informieren.
Im Bereich Fussball befinden sich die beiden Herren-Mannschaften aktuell im Mittelfeld der jeweiligen Liga.
Die Altherren-Mannschaft belegte im Ligabetrieb einen hervorragenden 3. Platz und konnte durch zahlreiche gemeinsame Veranstaltungen den guten Teamgeist und Zusammenhalt stärken. Für gute Laune und einen Ausnahmezustand sorgte die Mannschaft auch bei einem gemeinsamen Wochenende im Bayrischen Wald. Dort wird man uns so schnell nicht vergessen und positiv in Erinnerung behalten.
Bereits Tradition hat das Oktoberfest der Fussballabteilung. Zum 11. Mal wurde im gut besuchten Bürgerhaus ausgelassen und friedlich gefeiert. Die Stimmung kochte bereits nach wenigen Liedern von “RUDI live mit Stephan” und es wurde fleißig das Tanzbein geschwungen.
Im Anschluss wurde die finanzielle Lage des Vereins und der Bericht der Kassenprüfer vorgestellt. Hier wurde eine einwandfreie Arbeit bestätigt.
ENTLASTUNG VORSTANDSCHAFT.
Bürgermeister Leonhard Eder begrüßte nun auch noch alle Mitglieder, und konnte mit den Anwesenden, die komplette Vorstandschaft einstimmig entlasten.
NEUWAHLEN.
Dieses Jahr standen auch wieder Neuwahlen an. Mit großer Mehrheit wurden Ursula Wulf (1. Vorstand), Arnold Roth (2. Vorstand) und Alexander Mennig (Schriftführer) im Amt bestätigt. Als neuer Kassier wurde einstimmig Silvia Hußnätter ins Amt gewählt, die damit die Nachfolge von Heike Heckel antritt (stand nicht mehr zur Wahl).
ABSCHLUSS.
Anschließend bedankte sich Ursula Wulf noch einmal bei allen ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern im Verein und es ging über zur Aussprache über die Berichte bzw. den Wünschen und Anträgen. Bürgermeister Leonhard Eder bedankte sich an dieser Stelle noch einmal im Namen der Gemeinde für das ehrenamtliche Engagement der Vorstandschaft und der Kurs- und Übungsleiter, sowie bei den anwesenden Geehrten für die Gründung des Sportvereins.
Um 20:45 Uhr wurde die Sitzung beendet und man ging zum gemütlichen Teil über.
Ausführliche Informationen zu den Kursen, Terminen, Berichten etc. finden Sie auf unserer Homepage: www.sportfreunde-tuchenbach.de. Schauen Sie einfach mal vorbei …
Tuchenbach, den 28.02.2019
gez.
Alexander Mennig

Mitteilungen – Archiv

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2019-02-15JHV mit Neuwahlen...zum Artikel
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2018
2018-01-07Bericht Flutlicht B-Platz...zum Artikel
2017
2017-07-08Spende - Trainingsanzüge KFZ-Eder...zum Artikel
2017-06-30Spende - Bälle für den Hort...zum Artikel
2017-02-10JHV mit Neuwahlen...zum Bericht

2016
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2013
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